Bedenken gegen die Vorratsdatenspeicherung


Der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat Bedenken, dass die EU-Richtlinie über die sogenannte Vorratsdatenspeicherung der EU-Grundrechtecharta widersprechen könnte und legt deshalb die Fragen zur Auslegung dieser dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor. Die Initiatoren der Verfassungsbeschwerde sehen darin einen "ersten Etappensieg". Mehr dazu hier

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